Wer ist wer?
Drei Begriffe - drei Berufsfelder
Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe
Drei Begriffe, die oft verwechselt oder „in einen Topf geworfen“
werden. Nachfolgend wird nur die männliche Form verwendet und damit auf
umständliche Endungen zugunsten des flüssigeren Lesens verzichtet. Die
VertreterInnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint!
Psychotherapeuten
Ein Psychotherapeut übt
Psychotherapie aus, d.h. er leistet den Dienst an der Seele (Therapie = aus dem
altgr. therapeia „Der Dienst, die Pflege an..“ der Psyche =
Seele).
Ein Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein
anderer: Er unterstützt den Klienten bzw. Patienten mit psychologischen
Methoden dabei, die Konflikte oder die psychische Störung durch eine
bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen oder Entstehung und/oder durch
gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine
organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen
Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie
notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten
zusammen. Der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ darf bestimmte
psychische Störungen nicht behandeln, er muss an den Psychiater weiter
verweisen. Ausnahme: In bestimmten Fällen darf auch der HP f.
Psychotherapie auf Wunsch des Klienten und nur in Absprache und Zusammenarbeit
mit dem Facharzt unterstützend tätig sein.
Wer darf Psychotherapie ausüben?
Das kann ein Psychologe
("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher
Psychotherapeut") sein - sie dürfen Kinder, Jugendliche u. nat. Erwachsene
behandeln - oder ein Pädagoge oder Psychologe, der nur für die Therapie
von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist (= "Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut"). Alle drei
müssen zusätzlich zu ihrem
"Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung
abgeschlossen haben.
Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch
das Psychotherapeutengesetz* geregelt. Das Gesetz schützt
zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für
diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des
Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung
besitzen.
Dieses *Gesetz hat zur Folge, dass der „Heilpraktiker für
Psychotherapie“ –und das ist die 4. „Gattung“-
sich nicht „Psychotherapeut“ nennen darf, obwohl dieser
Psychotherapie ausübt (sofern er eine seriöse Ausbildung in
Therapieverfahren abgeschlossen hat, s.u. "Achtung") und mittels abgelegter,
staatlichen Überprüfung (schriftlich und mündlich vor dem
Gesundheitsamt) beurkundet erhält, dass er die heilkundliche Psychotherapie
berufsmäßig ausüben darf.
Aber Achtung!
Zu Recht wird gewarnt vor "Behandlern", die ohne psychotherapeutische
Qualifikation ihre Dienste nur auf der rechtlichen Basis des
Heilpraktikergesetzes offerieren. Lassen Sie sich im Zweifelsfall
das erlernte psychotherapeutische Verfahren
nennen.
Nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder eine
Kennenlernsitzung, hier können Sie auch Fragen zur Ausbildung (wo und
welches Institut, Heilpraktikerschule) stellen und nach-googlen. Ein
weiterer Vorteil: Sie können sich ein Bild vom Therapeuten machen
und feststellen, ob Sie sich dort wohl fühlen können.
Informationen zu meiner Ausbildung entnehmen Sie bitte der
Seite "Pesonalia".
Was ist der Unterschied zwischen einem "Heilpraktiker" und
einem "Heilpraktiker nur für Psychotherapie"?
Der „Heilpraktiker“ ist der „medizinische HP“ (der z.B.
Globuli u. Naturheilmittel verschreibt und invasiv arbeitet, z.B. Spritzen
verabreicht). Der „Heilpraktiker a.d. Gebiet der Psychotherapie“ ist
nur für die Psyche zuständig, jedoch in der Anamnese muss er
nach körperlichen Erkrankungen fragen, um ggf. an den Hausarzt oder
einen Facharzt , z.B. Neurologen, Internisten, weiter zu verweisen!
Psychiater
Das sind Fachärzte für seelische Erkrankungen.
Der Psychiater hat Medizin studiert und geht von der körperlichen Seite an
psychische Probleme heran. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der
Funktionsweise und den Erkrankungen des Körpers – und kaum mit der
Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten
hauptsächlich mit Medikamenten, den sog. Psychopharmaka, zu behandeln.
Nach Abschluss des Medizinstudiums absolviert er eine mehrjährige
Facharztausbildung zum Psychiater, in welcher er spezielle Kenntnisse über
Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten der Psyche erworben und gelernt
hat, diese Krankheiten zu erkennen und zumeist mit Psychopharmaka zu behandeln.
Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen
Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie
auszuüben und neben der Facharztbezeichnung Psychiater die
Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Neuere
Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt für Psychiatrie und
Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin". So
ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche
Psychotherapeuten" bezeichnet.
Psychologen
haben das Fach Psychologie studiert und beschäftigen sich damit,
menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu
beschreiben, zu erklären und „vorherzusagen“. Psychologen gehen
von der psychischen Seite an psychische Probleme heran um diese zu ändern.
Psychologen mit Diplom erwarben sich in den verschiedenen Gebieten der
Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen
über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und
darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.
Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine
mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn
für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie
qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird "Psychologischer
Psychotherapeut" genannt, s.o. unter „Psychotherapeuten“.