Wer ist wer?

Drei Begriffe - drei Berufsfelder

Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe
Drei Begriffe, die oft verwechselt oder „in einen Topf geworfen“ werden. Nachfolgend wird nur die männliche Form verwendet und damit auf umständliche Endungen zugunsten des flüssigeren Lesens verzichtet. Die VertreterInnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint!

Psychotherapeuten
Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus, d.h. er leistet den Dienst an der Seele (Therapie = aus dem altgr. therapeia „Der Dienst, die Pflege an..“ der Psyche = Seele).
Ein Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein anderer: Er unterstützt den Klienten bzw. Patienten mit psychologischen Methoden dabei, die Konflikte oder die psychische Störung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen oder Entstehung und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen. Der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ darf bestimmte psychische Störungen nicht behandeln, er muss an den Psychiater weiter verweisen. Ausnahme: In bestimmten Fällen darf auch der HP f. Psychotherapie auf Wunsch des Klienten und nur in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Facharzt unterstützend tätig sein.
 

Wer darf Psychotherapie ausüben?
Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein - sie dürfen Kinder, Jugendliche u. nat. Erwachsene behandeln - oder ein Pädagoge oder Psychologe, der nur für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist (= "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut"). Alle drei müssen  zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben.
Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz* geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Dieses *Gesetz hat zur Folge, dass der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ –und das ist die 4. „Gattung“- sich nicht „Psychotherapeut“ nennen darf, obwohl dieser Psychotherapie ausübt (sofern er eine seriöse Ausbildung in Therapieverfahren abgeschlossen hat, s.u. "Achtung") und mittels abgelegter, staatlichen Überprüfung (schriftlich und mündlich vor dem Gesundheitsamt) beurkundet erhält, dass er die heilkundliche Psychotherapie berufsmäßig ausüben darf.

Aber Achtung! 
Zu Recht wird gewarnt vor "Behandlern", die ohne psychotherapeutische Qualifikation ihre Dienste nur auf der rechtlichen Basis des Heilpraktikergesetzes offerieren. Lassen Sie sich im Zweifelsfall das erlernte psychotherapeutische Verfahren nennen.
Nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder eine Kennenlernsitzung, hier können Sie auch Fragen zur Ausbildung (wo und welches Institut, Heilpraktikerschule) stellen und nach-googlen. Ein weiterer Vorteil: Sie können sich ein Bild vom Therapeuten machen und feststellen, ob Sie sich dort wohl fühlen können. Informationen zu meiner Ausbildung entnehmen Sie bitte der Seite "Pesonalia".

Was ist der Unterschied zwischen einem "Heilpraktiker" und einem "Heilpraktiker nur für Psychotherapie"?
Der „Heilpraktiker“ ist der „medizinische HP“ (der z.B. Globuli u. Naturheilmittel verschreibt und invasiv arbeitet, z.B. Spritzen verabreicht). Der „Heilpraktiker a.d. Gebiet der Psychotherapie“ ist nur für die Psyche zuständig, jedoch in der Anamnese muss er nach körperlichen Erkrankungen fragen, um ggf. an den Hausarzt oder einen Facharzt , z.B. Neurologen, Internisten, weiter zu verweisen!


Psychiater
Das sind Fachärzte für seelische Erkrankungen. Der Psychiater hat Medizin studiert und geht von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des Körpers – und kaum mit der Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten, den sog. Psychopharmaka, zu behandeln.
Nach Abschluss des Medizinstudiums absolviert er eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater, in welcher er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten der Psyche erworben und gelernt hat, diese Krankheiten zu erkennen und zumeist mit Psychopharmaka zu behandeln. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung Psychiater die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin". So ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche Psychotherapeuten" bezeichnet.
 
Psychologen
haben das Fach Psychologie studiert und beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären und „vorherzusagen“. Psychologen gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran um diese zu ändern. Psychologen mit Diplom erwarben sich in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.
Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt, s.o. unter „Psychotherapeuten“.